Arbeitskleidung absetzen: Was wird vom Finanzamt steuerlich anerkannt?

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Der Gedanke, selbst gekaufte Berufsbekleidung steuerlich geltend zu machen und dadurch die Steuerbelastung zu senken, ist verlockend. In der Tat lässt sich Arbeitskleidung absetzen. Sowohl die Anschaffungskosten als auch die Ausgaben für die Reinigung können angerechnet werden. Doch Vorsicht: Längst nicht alle Kleidungsstücke werden vom Finanzamt als Berufskleidung anerkannt! Wir geben einen Überblick, was Handwerker geltend machen können – und was nicht.

In vielen Berufen wird die Berufskleidung nicht vom Arbeitgeber gestellt und der Träger muss selbst für die Anschaffung bezahlen. Besonders Selbstständige und Unternehmer müssen Schutzkleidung, Uniformen, Arbeitsjacken und Arbeitshosen häufig selbst anschaffen und reinigen. Wer als selbstständiger Maler oder Schornsteinfeger arbeitet,oder als Koch sein eigenes Restaurant betreibt, für den ist der regelmäßige Kauf von neuer Berufsbekleidung selbstverständlich. Besonders in Handwerksberufen hat man häufig die Möglichkeit, seine Arbeitssachen geltend zu machen. Doch wann kann man Aufwendungen für Arbeitskleidung absetzen? Und wann geht es nicht? Die Gesetzeslage ist sehr strikt und lässt relativ wenig Spielraum zur Interpretation.

Arbeitskleidung absetzen: Was zählt als Berufskleidung?

In der Vergangenheit gab es schon etliche rechtliche Auseinandersetzungen um die Frage, was sich als Arbeitskleidung absetzen lässt und welche Kleidungsstücke zur Berufskleidung zählen. Dabei kann man sich grundsätzlich an einem Urteil orientieren, das der Bundesfinanzhof getroffen hat: „Typische Berufskleidung liegt vor, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist“, urteilte der BFH am 18.04.1991 (Aktenzeichen IV R 13/90)

Wer als Koch, Maler oder Schornsteinfeger spezielle Arbeitshosen und Jacken trägt, ist fein raus und sollte seine Arbeitskleidung ohne große Schwierigkeiten absetzen können. Und auch bei Warnschutzbekleidung dürfte das Finanzamt keine allzu großen Schwierigkeiten haben, die Anschaffung als Werbungskosten zu akzeptieren. Der Grundsatz ist: Alles, was zur typischen Arbeitskleidung getragen werden und objektiv betrachtet nicht auch privat getragen werden kann, ließe sich in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Schutzkleidung

Kleidung die dem Arbeitsschutz dient wird, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Kleidungsstücke werden vom Finanzamt wahrscheinlich akzeptiert?

Praktisch bedeutet das, dass viele Kleidungsstücke aus typischen Handwerkerberufen von der Steuer abgesetzt werden können. Handwerker können Schutzkleidung wie Warnwesten, Sicherheitshandschuhe, Helme und Schutzbrillen steuerlich geltend machen. Auch ein Blaumann, eine Malerhose, eine Kellnerschürze und eine Kochmütze sollten ohne Probleme akzeptiert werden. Auch viele weitere Berufe können ihre Arbeitskleidung absetzen. Dazu zählen etwa eindeutige Dienstbekleidung wie die Uniformen von Polizei, Feuerwehr und anderen Institutionen. Besonders wenn auf der Uniform ein Logo oder Wappen zu sehen ist, ist man auf der sicheren Seite. Sportbekleidung bei Sportlehrern oder für Bundeswehrangehörige wird ebenfalls akzeptiert.

Etwas schwieriger sieht es hingegen bei Ärzten und Pflegepersonal aus. Arztkittel und Kasacks sollten in der Regel problemlos geltend gemacht werden können. Etwas problematischerist es bei Arzthemden und weißen Hosen. Hier geht der Gesetzgeber jedoch davon aus, dass die Berufsbekleidung zwar privat getragen werden könnte, aber einem erhöhten Verschleiss ausgesetzt ist. Deshalb werden Anzüge von Bestattern, weiße Kleidung in Heilberufen und Röcke und Hosen von Kellern häufig auch akzeptiert. Auch Mitarbeiter von Fluggesellschaften können ihre eher schicken Anzüge und Kostüme geltend machen.

Welche Berufskleidung lässt sich nicht absetzen?

Doch die Kriterien sind sehr streng: Schon beim weißen T-Shirt für Krankenpfleger oder Maler wird die Sache kompliziert. Denn so ein Oberteil gilt als neutrale Kleidung und theoretisch könnte der Handwerker seine weißen T-Shirts auch in der Freizeit tragen. Besonders Schuhe, Unterwäsche und Socken werden in der Regel nicht akzeptiert. Kein Anspruch gilt ebenfalls für bürgerliche Kleidung: Anzüge, Hemden und Schuhe von Bankern oder schicke Abendkleidung wie beispielsweise der schwarze Anzug von Musikern sind als Werbungskosten nicht erlaubt. Ein schwarzer Frack bei einem Orchestermusiker soll wiederum anerkannt werden können. Ebenfalls nicht akzeptiert wird spezielle Bekleidung bei Nebenberufen. Ein Skilehrer, der seine Tätigkeit nur im Nebenberuf ausübt, kann seine Arbeitskleidung nicht absetzen.

Das BFH legt die private Nutzung von Berufskleidung sehr streng aus. Danach kann „Aufwand für Kleidung, die auch oder ggf. vorrangig zur Nutzung aus beruflichen Gründen erworben wurde, schon dann nicht mehr den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugerechnet werden, wenn  […]eine private Nutzungsmöglichkeit auch nur bei gelegentlichen besonderen privaten Anlässen, objektiv nicht ganz oder jedenfalls nicht nahezu ausgeschlossen werden kann“ (Aktenzeichen IV R 13/90). Wer sich im Einzelfall bei Kleidungsstücken unsicher ist, sollte seinen Steuerberater um Rat fragen und gegebenenfalls noch eine zweite Meinung einholen.

Welche Kosten für Berufskleidung können abgesetzt werden?

Bis zu einem Preis von maximal 487,90 Euro lässt sich Arbeitskleidung absetzen. Das bedeutet, dass Ihr die Berufskleidungsstücke dann in einem Stück geltend machen könnt. Die 487,90 Euro beziehen sich auf das einzelne Kleidungsstück. Bekleidung, die mehr als diesen Betrag kostet, muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dann kann in jedem Jahr nur ein Teilbetrag der Kosten der Arbeitskleidung abgesetztwerden. Dazu könnte beispielsweise eine teure Richterrobe oder der oben erwähnte Frack des Orchestermusikers zählen, falls die Garderobe mehr als 487,90 Euro kostet.

Arbeitskleidung absetzen

In vielen Fällen lohnt sich das Absetzen von Arbeitskleidung

Reinigung der Berufskleidung steuerlich geltend machen

Habt Ihr Kleidungsstücke, die Ihr steuerlich geltend machen könnt, könnt Ihr auch deren Reinigung absetzen. Hier gibt es eine ganz simple und eine ganz komplizierte Möglichkeit. Die simple Variante ist, einfach pauschal 110 Euro geltend zu machen. Sollte berechtigte Arbeitskleidung vorhanden sein, wird so eine Pauschale in der Regel vom Finanzamt akzeptiert.

Für das Waschen der Berufsbekleidung in der heimischen Waschmaschine gibt es jedoch auch noch eine zweite Möglichkeit, die Kosten geltend zu machen. Die komplizierte Version sieht ein Schätzverfahren vor. Hier bezieht man die Personen im Haushalt, das Waschprogramm sowie die Art des Trocknens und Bügelns mit ein. Am Ende kommt ein bestimmter Betrag – meistens im Cent-Bereich für einen Reinigungsvorgang heraus. Diesen Betrag multipliziert man anschließend mit der Anzahl der Waschgänge pro Jahr. Natürlich nur die Wäschen, in denen Berufskleidung mit in der Maschine war. Für alle, die nicht rund um die Uhr Berufskleidung waschen, sollte sich die Reinigungspauschaule von 110 Euro eher rechnen.

Arbeitskleidung absetzen kann sich lohnen!

In vielen Berufen ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass sich Mitarbeiter ihre Berufskleidung selbst kaufen müssen. Natürlich kann es da sehr praktisch sein, diedurch die Anschaffung der Bekleidung entstandenen Kosten etwas abzumildern und die Arbeitskleidung abzusetzen. Welche Kleidungsstücke Ihr am Ende geltend machen könnt und welche nicht, entscheidet im Einzelfall das Finanzamt unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Gesetzeslage. Viele Produkte, die Ihr bei Masterdress im Online-Shop kaufen könnt, dürften eher ohne große Probleme vom Finanzamt akzeptiert werden. Dazu zählen unter anderem Blaumänner, Arbeitshosen sowie Schutzhelme, Schutzhandschuhe und Warnwesten.Versuchen, rein bei der Arbeit getragene Kleidung abzusetzen, die den entsprechenden Kriterien entspricht, sollte man allemal.

Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar, sondern gibt lediglich einige Tipps und Anregungen zu diesem Thema. Im Zwelfelsfall solltet Ihr euch immer an euren Steuerberater oder auch direkt an euer zuständiges Finanzamt wenden!

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