Arbeitskleidung gehört in vielen Branchen und Betrieben des Handwerks zum Standard. Vom Bauarbeiter über Maler, Lackierer und Elektriker bis hin zu Köchen und Servicekräften tragen viele Menschen in Handwerksberufen spezielle Kleidung. Von Branche zu Branche gibt es hier gewaltige Unterschiede, die auch darüber entscheiden, ob Angestellte ihre Anziehsachen selbst kaufen müssen oder sie gestellt bekommen. Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen? Und wann müssen Arbeitnehmer die Bekleidung aus der eigenen Tasche zahlen? Wir geben Euch einen Überblick!
In vielen Berufen gehört es zur Selbstverständlichkeit, dass eine bestimmte Arbeitskleidung getragen wird, die häufig optisch zu einem bestimmten Wiedererkennungswert beim Kunden führt. Ob als Koch, Kellner, Barista oder in medizinischen Berufen als Arzt oder Krankenpfleger haben viele Berufe Kleidung, die Kunden und Patienten stereotypisch mit ihnen verbinden. Einen Arzt erkennt man am typischen Arztkittel und einen Koch an seiner Kochmütze. Maler tragen Weiß und Elektriker meistens Rot. Und auch der ikonische Blaumann ist ein klares Symbol, an dem man einen Handwerker erkennt.
In vielen Jobs wird die Berufskleidung zwar einerseits aus ästhetischen, andererseits aber auch aus praktischen Gründen getragen. Köche etwa tragen ihre Mütze seit jeher, um ihre Haare während des Umgangs mit Lebensmitteln abzusichern. Aber gilt für diese Berufsgruppen auch, dass der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen muss? Oder kann es auch sein, dass ein angestellter Maler seine Berufskleidung selbst kaufen muss?
Berufskleidung: Was müssen Arbeitnehmer selbst zahlen?
Grundsätzlich müssen viele Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung selbst zahlen. Das ist immer dann der Fall, wenn es keine Vorschriften zur Wahl der Berufskleidung gibt. Wenn der Angestellte bei der Arbeit seine Alltagskleidung tragen kann oder etwas trägt, was er auch ohne weiteres im Alltag tragen könnte, muss er es in der Rege selbst bezahlen. Es sei denn, der Mitarbeiter hat es in seinem Arbeitsvertrag anders ausgehandelt und der Arbeitgeber hat sich dadurch verpflichtet, dem Kollegen Kleidung bereitzustellen. Im Normalfall kaufen Leute, die sich aussuchen können, was sie während der Arbeit tragen, ihre Kleidung selbst. Der Büroangestellte, der sein Hemd auch in der Freizeit trägt oder der Banker, der seinen schicken Anzug von der Arbeit auch auf der letzten Familienfeier getragen hat, muss in der Regel seine Bekleidung selbst kaufen.

Stylisch und schick durch den Arbeitsalltag
Grauzone Dienstkleidung: Wer zahlt hier was?
Viele Berufsgruppen tragen Dienstkleidung. Dazu zählt neben der typischen Zunftkleidung in Handwerksberufen auch die Uniform der Polizei, Militäruniformen und ebenso auch die Arbeitskleidung in Einzelhandelsgeschäften, wo die Arbeitnehmer häufig Kleidungsstückemit dem Logo des Unternehmens tragen müssen. Bei vielen Handwerksunternehmen wird die Zunftkleidung gestellt. In der Regel bezahlen Arbeitgeber solche spezifische Kleidung. Besonders dann, wenn auf den Klamotten das Firmenlogo aufgedruckt ist. Bestenfalls sind alle Regelungen zugunsten des Arbeitnehmersbereits im Arbeitsvertrag festgehalten – dann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen.
In einigen Branchen und Unternehmen, die häufig auch für ihre unterdurchschnittliche Bezahlung bekannt sind, werden Arbeitnehmer hingegen gedrängt, ihre Arbeitskleidung mit dem Unternehmenslogo der Firma selbst zu kaufen oder gar der Firma abzukaufen. Dann macht es wenig Sinn, dagegen vorzugehen, denn nach einer Klage wäre wohl das Verhältnis zum Arbeitgeber schwer beschädigt. Stattdessen sollten Arbeitnehmer dann entweder abwägen, die Bekleidung selbst zu kaufen oder sich einfach nach einem besser bezahlten Job umzusehen, in dem die Arbeitskleidung von der Firma gestellt wird.
Sicherheitskleidung: Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?
In vielen Fällen im Handwerk ist die Kleidung gleichzeitig Schutzkleidung und hilft den Arbeitnehmern, sich in ihrem Job vor ernsthaften Gefahren abzusichern. In einigen Branchen sind gewisse Kleidungsstücke und Utensilien wie Helme, Mundschutz oder Sicherheitshandschuhe auch Vorschrift. Und da gilt: Kleidungsstücke, die der Sicherheit dienen und vom Gesetz vorgeschrieben sind, müssen vom Unternehmen bezahlt werden. Hier muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen. Das gilt einerseits für alle Arbeitsplätze, an denen Arbeitskleidung zum Schutz geben den Einfluss der Wetters getragen werden muss. Also beispielsweise bei Bauarbeitern, Landschaftsgärtnern oder Dachdeckern, die bei Wind und Wetter draußen im Freien arbeiten.
Zudem gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers bei Jobs, die an einem Platz ausgeübt werden, bei dem der Mitarbeiter erhöhten gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt ist. Auch dann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen. Es ist dann auch nicht erlaubt, die Kosten teilweise auf die Angestellten abzuwälzen. Die Firma muss die kompletten Kosten für die vorgeschriebene Arbeitskleidung tragen. Selbst wenn das Unternehmen versuchen sollte, eine Beteiligung des Mitarbeiters an den Kosten für Schutzkleidung im Arbeitsvertrag zu verankern, ist das nicht möglich. Solche Klauseln sind in der Regel ungültig. Das gilt übrigens genauso für die Reinigung der Schutzbekleidung und für etwaige Reparaturen. Auch hier steht der Arbeitgeber bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung voll in der Verantwortung.

Arbeitsschutzkleidung ist vom Arbeitgeber zu stellen!
Von Sicherheitsschuhen bis Schutzhelm: Viele Produkte müssen vom Arbeitgeber gestellt werden
Besonders in Handwerksberufen müssen viele Kleidungsstücke und Accessoires vom Arbeitgeber gestellt werden, weil sie sicherheitsrelevant sind und vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Im Handwerk, im Bauwesen und in der Forstwirtschaft wären das etwa Kopfschutz, Augenschutz, Atemschutzmasken und Gehörschutz sowie Kniepolster und Einwegschutzkleidung. Zudem sind Sicherheitshandschuhe häufig vorgeschrieben.
Auch Zunftbekleidung an sich fällt im Handwerk häufig unter die Bekleidungsstücke, die vom Arbeitgeber gestellt werden müssen. In medizinischen Berufen gibt es viele Produkte, die der Arbeitgeber oftmals eindeutig stellen muss. Bei Ärzten und Krankenschwestern sind das etwa die oberen Bekleidungsstücke wie Kasacks und Arztkittel, festes Schuhwerk und jeglichen Schutz vom Mundschutz bis zu Schutzhandschuhen.Wenn der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen muss, kommt er diesen Verpflichtungen in der Regel auch nach.

Auch Sicherheitskleidung muss vom Arbeitgeber gestellt werden
Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeiten Arbeitskleidung
Die Arbeitskleidung ist in vielen Berufen das A und O. Viele Menschen tragen in ihren Jobs Bekleidung, die einerseits Identität stiftet und für Kunden einen Wiedererkennungswert hat. Auf der anderen Seite sollen die Kleidungsstücke funktionale Aufgaben erfüllen und häufig auch Schutz bieten. Teilweise kann die Schutzkleidung sogar lebenswichtig sein. Wenn es vom Gesetz her vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen. Aber auch in vielen anderen Fällen sind zuverlässige und nachhaltige Unternehmen daran interessiert, ihren Mitarbeitern hochwertige Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Das sorgt nicht nur für ein gutes Betriebsklima, sondern erhöht auch ganz nebenbei die Produktivität vieler zufriedener Mitarbeiter.
Günstige und hochwertige Arbeitskleidung finden Arbeitgeber, Soloselbständige und Angestellte bei Masterdress im Online-Shop. Hier gibt es eine große Auswahl an Kleidungsstücken und Utensilien für Handwerker und weitere Berufsgruppen wie Köche und Gastronomie-Service sowie medizinische Berufe. Und auch Sicherheitskleidung, die gesetzliche Bestimmungen wie DIN Normen erfüllt, ist beim Masterdress vorrätig. Denn das alte Sprichwort „Kleider machen Leute“ gilt nicht im Privaten, sondern auch in vielen Handwerkszünften.