Arbeitsschutz & Zubehör
In kaum einem anderen Bereich herrscht ein so strenger „Dresscode“ wie beim Arbeitsschutz. Gemeint sind damit die vielfältigen Zusatzartikel, die bei bestimmten Tätigkeiten zwingend getragen werden müssen und die Arbeitskleidung ergänzen. Zum Arbeitsschutz zählt beispielsweise der Kopfschutz, der immer dann erforderlich wird, wenn Lasten herunterfallen und Verletzungen hervorrufen können. In aller Regel handelt es sich dabei um einen Helm, der mal mit, mal ohne Visier geliefert werden kann. Ebenfalls unter den Arbeitsschutz fällt der Augenschutz mit Schutzbrillen. Diese sind insbesondere dann vonnöten, wenn Späne fliegen oder mit ätzenden Flüssigkeiten gearbeitet wird.
Ein ebenfalls typischer Fall, in dem eine Schutzbrille gebraucht wird, ist das Schweißen. Die Liste mit Zubehör aus dem Bereich Arbeitsschutz ließe sich noch beliebig erweitern, denn auch Atem- und Gehörschutz, Handschuhe und Einweg-Schutzkleidung fällt in diese Rubrik. Innerhalb der EU sind die Bedingungen für den Arbeitsschutz noch nicht einheitlich geregelt, wenngleich seit 1989 eine Rahmenrichtlinie existiert. Hierzulande existieren zwar klare Reglements, doch werden diese teils von den jeweils zuständigen Ämtern auf Länderebene wie beispielsweise einem Gewerbeaufsichtsamt oder dem Amt für Arbeitsschutz und teils von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen und den Berufsgenossenschaften überwacht. Auf Bundesebene existiert zudem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die ständig nach neuen Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz forscht.
Historisch geht der Arbeitsschutz auf die preußische Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts zurück. Friedrich Wilhelm III. machte hier mit seinem preußischen Regulativ aus dem Jahr 1839 den Anfang und legte die Grundsteine für spätere Gewerbeordnungen, in denen die Schutzkleidung für die einzelnen Berufe vorgeschrieben wurden. Nach und nach folgten Maßnahmen wie die gesetzliche Unfallversicherung, eigenen Kliniken für Berufskrankheiten oder auch die zahlreichen Werbeplakate, auf denen der Arbeitsschutz in eingängiger und leicht verständlicher Weise thematisiert wird. Heute ist der Arbeitsschutz integraler Bestandteil der Gesetzgebung und wird im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) exakt definiert, was auch das erforderliche Zubehör mit einschließt.